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Betriebsvermögen,Ruhender Gewerbebetrieb,Verpachtung,§§ 13a,13b ErbStG

Kommt die Begünstigung für Betriebsvermögen auch beim Übergang eines ruhenden Betriebs bzw. eines im Ganzen verpachteten Betriebs zum Ansatz? Die Erbengemeinschaft setzt sich innerhalb der Behaltensfrist in der Weise auseinander, dass ein Erbe den Betrieb gegen Aufgeld übernimmt. Welche Konsequenzen hat dies für die Begünstigung von Betriebsvermögen?
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