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Anwachsung,§ 7 Abs. 7 ErbStG,§ 3 Nr. 2 GrEStG

Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG mit Immobilienbesitz hat eine Komplementärin, welche mit 0 % beteiligt ist, und zwei Kommanditisten, welche mit jeweils 50 % beteiligt sind. Die Kommanditisten sind Geschwister. Kommanditist A ist verstorben, und aufgrund der Regelungen im Gesellschaftsvertrag sind nur Ehegatten, Kinder von Kommanditisten und andere Kommanditisten nachfolgeberechtigt. Da A weder verheiratet war noch Kinder hat, wachsen die KG-Anteile dem Kommanditisten B an. Erbe des A ist seine Mutter, der B hat das Erbe ausgeschlagen. Fragen: 1. Kann man aus dem Gesellschaftsvertrag einen Schenkungswillen des A ableiten, und entsteht Schenkungsteuer für die von B erhaltenen KG-Anteile? 2. Kann der Erbe des A auf die vertraglich vereinbarte Abfindung verzichten und wenn ja, entsteht dann nochmals Schenkungsteuer? 3. Entsteht weiterhin Grunderwerbsteuer, oder handelt es sich nicht um eine sogenannte Anteilsvereinigung in einer Hand, weil die Komplementärin noch Gesellschafterin ist? 4. Wenn Grunderberbsteuer entsteht, kann der B zugunsten seiner Kinder auf die Anwachsung verzichten und so eventuell die Grunderwerbsteuer vermeiden, weil dann keine Anteilsvereinigung in einer Hand gegeben ist?
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