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Vermächtnis,Verzicht,Schenkung

Sachverhalt: A ist Alleinerbe seines verstorbenen Onkels O. Zum Nachlass gehören Geldvermögen und verschiedene Immobilien. O hat in seinem Testament bestimmt, dass A ein Geldvermächtnis an seine seinen Vater (Bruder des Verstorbenen) in Höhe von € 50.000,00 zu leisten hat. Im Rahmen der Erbschaft hat der Vater V auf das Geldvermächtnis verzichtet und seinem Sohn geschenkt. A hat in der Erbschaftsteuererklärung € 50.000,00 als Geldvermächtnis vom Wert der Erbschaft abgezogen. Die Schenkung von € 50.000,00 vom Vater an den Sohn wurde dem Finanzamt gemeldet. Frage: Das Finanzamt hat im Erbschaftsteuerbescheid das Sachvermächtnis nicht als Verbindlichkeit angesetzt. Ist das zulässig? Im Gegenzug hat das Finanzamt zwar keine Schenkung vom verstorbenen O an V angesetzt. Aber durch unterschiedliche Steuersätze von A und V ergibt sich eine Mehrbelastung an Erbschaftsteuer für den A durch den Nichtabzug von € 9.000,00.
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