Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Pflichtteil,Steuerentstehung,Stundung

Erblasser verstirbt im Jahr 2015 – Alleinerbin ist Ehefrau. Kinder A und B haben ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber der Ehefrau geltend gemacht (je 450.000 €), diesen allerdings gestundet bis einen Tag vor dem Tod der Ehefrau. Vorschenkungen von Erblasser an Kind A und Kind B jeweils 500.000 € im Jahr 2012 Finanzamt hat: a) die Pflichtteilsansprüche der Kinder bei Erbschaftsteuerbescheid der Ehefrau (zu Recht) abgezogen, b) gegenüber den Kindern A und B Erbschaftsteuerbescheide erlassen (aufgrund des Ablebens des Erblassers): aa) Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 450.000 € wurde angesetzt, bb) Vorschenkungen des Vaters i.H.v. 500.000 € wurden berücksichtigt, so dass Freibetrag aufgezehrt ist. Fragen: 1. Ist der Pflichtteilsanspruch nicht erst bei Ableben der Ehefrau zu versteuern (aufgrund Stundung bis einen Tag vor dem Tod)? 2. Wäre der Pflichtteilsanspruch nicht im Verhältnis Kinder/Ehefrau anzusetzen, so dass hier ein zusätzlicher Freibetrag zu gewähren ist? 3. Müsste der Freibetrag i.H.v. 400.000 € (Schenkung Vater → Kinder) nicht ratierlich nochmal erwachsen (bzgl. der Jahre 2012 bis 2015)?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen