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Familienheim,Kettenschenkung,§ 7 ErbStG

Der Steuerpflichtige J bewohnt gemeinsam mit seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus. Jetzt ist der Vater von J verstorben, und J möchte mit seiner Ehefrau in sein elterliches Haus umziehen. Der Umzug findet in ca. drei bis vier Monaten statt. Zuvor beabsichtigt J, jetzt noch die Hälfte des von ihm und seiner Frau genutzten Familienheims an die Ehefrau zu schenken, damit J und seine Ehefrau dann an den gemeinsamen Sohn jeweils die Hälfte des Hauses schenken können. Wenn J das Haus alleine schenken würde, wäre der Freibetrag überschritten. Spricht aus Ihrer Sicht etwas dagegen, wenn J an seine Ehefrau jetzt die Hälfte des Hauses schenkt, obwohl die beiden in einigen Monaten ausziehen?
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