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Familienheim,Sebstnutzung,unverzüglich

Unsere Mandantin hat in Erbengemeinschaft mit ihrer Schwester zwei Mietwohngrundstücke von ihrem Vater (Mutter bereits verstorben) geerbt. Am Todestag hat sie in einer Wohnung des MWG 1 zur Miete gewohnt. Der Vater wohnte in einer Wohnung des MWG 2. Ist in diesem Fall eine (anteilige) Steuerbefreiung wegen des Familienheims möglich? Kann sie die Steuerbefreiung erhalten, wenn sie in die Wohnung des Erblassers zieht?
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