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Erbschaft Italien,Steuerpflicht,Steueranrechnung,§ 2 ErbStG

Sehr geehrte(r) Gutachter(in), zu folgendem Sachverhalt bitte ich Sie, ein wissenschaftlich begründetes Kurzgutachten zu erstellen. Frau H., Wohnsitz ausschließlich in Deutschland hat ihren Vater, der seinen Wohnsitz in Italien hatte, beerbt. Frau H. hat bis zu ihrem 21. Lebensjahr in Italien gelebt, mittlerweile seit 47 Jahren in Deutschland und hat heute ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Erbe besteht aus Immobilien in Italien und einem Aktiendepot in Deutschland. In Italien wäre die Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz wesentlich günstiger als in Deutschland. Meine Fragen zu diesem Sachverhalt: a. Nach welchem Erbschaftsteuerrecht wird die Erbschaft besteuert? b. Gibt es neben der Erbschaftsteuer noch weitere Abgaben? Vielen Dank für Ihr Gutachten im Voraus.
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