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§ 10 Abs. 3ErbStG,gemischte Schenkung,Konsolidation

Mein Mandant wohnt in einem EFH, Eigentümer ist sein Stiefsohn. Im Grundbuch eingetragen ist ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht zugunsten meines Mandanten. Mein Mandant möchte das EFH entgeltlich erwerben. Das Verkehrswertgutachten weist einen Verkehrswert vor Wohnrecht von 280 TEUR aus; unter Berücksichtigung des Wohnrechtes beträgt der Verkehrswert noch 70 TEUR. Der Kaufpreis für die Immobilie soll 35 TEUR betragen. Frage: Führt die Vereinigung des Wohnrechtes mit dem künftigen Eigentümer durch dessen Erwerb dazu, dass für die Ermittlung einer ggf. festzusetzenden Schenkungsteuer (da teilentgeltlicher Vorgang) der Verkehrswert ohne Berücksichtigung des Wohnrechtes zugrunde gelegt wird?
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