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Schenkungsteuer,im Ausland ansässig,Vorschenkung

A (keine deutsche Staatsbürgerin) ist im Jahr 2022 aus dem Ausland nach Deutschland gezogen und ist seither unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Von ihrem im Ausland ansässigen Vater hat sie im Jahr 2023 für den Erwerb einer Immobilie in Deutschland eine Geldschenkung in Höhe von 400.000 € erhalten. In den letzten zehn Jahren, während ihrer Ansässigkeit im Ausland, hatte sie bereits von ihrem Vater Geldschenkungen erhalten. Sind diese Zuwendungen aus dem Zeitraum vor Begründung des Wohnsitzes in Deutschland als Vorschenkungen zu berücksichtigen, so dass mit der jetzt vollzogenen Schenkung Schenkungsteuer anfällt?
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