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§ 16 ErbStG,Kettenschenkung

Sachverhalt: Eine in Deutschland lebende Person (unbeschränkte Steuerpflicht) mit doppelter Staatsangehörigkeit (Deutschland und Tschechien) ist Sohn und soll vom Vater, welcher in Tschechien lebt und arbeitet, 800.000 € geschenkt bekommen. Annahme: keine Vorerwerbe in den letzten zehn Jahren Vater als Schenker ist Ausländer. Sohn als Erwerber ist Inländer. Beim Sohn besteht somit unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 2 ErbStG. Bekommt der Erwerber (Sohn) den vollen Freibetrag nach § 16 ErbStG von 400.000 € auf diesen Erwerb von Vermögen aus dem tschechischen Ausland? Dann könnte man gestaltend ggf. auch so vorgehen, dass der Vater erst mal 400.000 € der Mutter schenkt, und dann zu einem etwas späteren Zeitpunkt je 400.000 € von Mutter und Vater an den Sohn schenken? Welche Schamfrist müsste hier zeitlich eingehalten werden?
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