Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundstück,Verwaltungsvermögen,Betriebsaufspaltung

Eine inländische, gewerblich geprägte GmbH & Co. KG (gegründet 2016 mit dem Grundstück) hat Vermögen, das im Wesentlichen nur aus einem Betriebsgrundstück (im Gesamthandsvermögen) besteht, das an eine GmbH vermietet wird. An der GmbH & Co. KG sind zurzeit zwei Gesellschafter, A mit 75 % und B mit 25 %, am Kommanditkapital beteiligt. Die Vermietung erfolgt an eine GmbH, die dieselben Beteiligungsverhältnisse mit denselben Gesellschaftern innehat. Das Betriebsgrundstück hat einen Teilwert von ca. 2.500.000 € (Buchwert 140.000 €). Nun sollen die Kommanditanteile von Gesellschafter A (75 %) in voller Höhe verschenkt werden. Beschenkte sind der Sohn von A  (also Gesellschafter B) und zwei Enkel von A. Nach Übertragung hat Gesellschafter B 52 % der Anteile an der GmbH & Co. KG inne. Bei der GmbH (Anteile sollen auch verschenkt werden) wird Gesellschafter B ebenfalls über 50 % der Anteile erhalten. Die KG hat keine Mitarbeiter. Meine Frage: Handelt es sich bei der Schenkung der KG-Anteile um sogenanntes „schädliches Verwaltungsvermögen“, für das der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % nicht gewährt werden kann – oder nicht (Anwendung von § 13b Abs. 4 ErbStG)? Da es sich möglicherweise um eine erhebliche Steuerauswirkung handelt, bitte ich um Ihre Einschätzung!
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen