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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,GmbH-Anteilsverkauf,Nennwert

Eine GmbH mit freiberuflichem Tätigkeitsfeld hat einen freien Mitarbeiter mit Aussicht auf Beteiligung und Geschäftsführung beschäftigt. In der Erprobungsphase wurde dem freien Mitarbeiter gestattet eigene Kundschaft zu akquirieren, die vom freien Mitarbeiter über die GmbH betreut und fakturiert wird. Die durch diese Kunden erzielten Umsatzerlöse erhält der freie Mitarbeiter unter Abzug einer Verwaltungspauschale voll ausgezahlt. Diese Kunden sind voll auf den freien Mitarbeiter fixiert, kennen den Geschäftsführer der GmbH kaum und würden bei einer Trennung voll beim freien Mitarbeiter verbleiben. Jetzt soll der freie Mitarbeiter an der GmbH beteiligt werden. Einziger wesentlicher Wert der Gesellschaft ist der Kundenstamm. Da der vom freien Mitarbeiter aufgebaute Kundenstamm dem der GmbH mittlerweile gleichwertig ist, sollen nun 50% der Anteile an der GmbH zum Nominalwert an den freien Mitarbeiter verkauft werden. Der Wert der Kundenstämme von "Alt"-GmbH und der vom freien Mitarbeiter neu akquirierten ist jeweils deutlich größer. Eine Zuordnung der Kunden zu den Teilbeständen ist problemlos möglich. Welche steuerlichen Folgen löst ein Verkauf der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert aus?
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