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Wohnrecht,Instandhaltungsverpflichtung

Mandant M (85) beabsichtigt seiner Mieterin F (57) und deren Sohn S (40) ein lebenslanges Wohnrecht an dem von F und S bewohnten Einfamilienhaus einzuräumen. M will sich das Nutzungrecht an allen Räumen des Hauses, einschließlich Garten und Garage vorbehalten. Er übt es allerdings aktuell nicht aus. F und S verpflichten sich, alle Reparaturen und Instandhaltungen, sowie die Pflege des 1.400 gm Garten und alle Nebenkosten zu übernehmen. F und S haben bereits in der Vergangenheit alle kleineren Reparaturen selbst ausgeführt und die Gartenpflege übernommen. Aufgrund dessen mussten sie lediglich 600 €/mtl. Warmmiete zahlen. Die ortübliche Miete einschließich den tatsächlichen Nebenkosten beträgt rd. 1.250 €/mtl. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um 2 Schenkungen handelt, eine an F und eine an S. Wie ist das Wohnrecht zu bewerten? Jeweils der halbe Jahreswert bei F und S und bei S ab dem Tod von F der volle Wert? Wie ist a) das Nutzungsrecht von M an den Räumen und b) die Verpflichtung zur Übernahme der Reparaturen, Instandhaltungen und Gartenpflege zu bewerten?
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