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ANlage Grundstück,Vergleichswertverfahren,Grund und Boden bei Vergleichsfaktoren

Sehr geehrte Damen und Herren, bei einer Erbschaftssteuererklärung kam bezüglich einer Eigentumswohnung die Frage auf wie das Bewertungsformular auszufüllen ist. Eine kurze Erläuterung zum Hintergrund: Bei der zu bewertenden Eigentumswohnung handelt es sich um eine Wohnung in einem 4 Familienhaus, deren Wert nach dem Vergleichswertverfahren zu ermitteln ist. Den Vergleichswert haben wir mit dem Vergleichsfaktor * der Wohn-/ Nutzfläche ermittelt. Den Vergleichsfaktor haben wir aus den Vergleichsfaktoren der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen für 2022 entnommen. Es steht ausdrücklich dabei dass die Vergleichsfaktoren den Grund und Boden beinhalten. Somit haben wir bei der Bewertung die Anlage bG - Anlage Grundstück ausgefüllt. Genauer handelt es sich um die Zeilen 33-35 bei den Angaben zum Vergleichswert. Unsere Frage ist ob wir in genannten Fall in der Anlage bG - Anlage Grundstück die Zeilen 9-12 ausfüllen müssen und somit zusätzlich Angaben zum Grund und Boden machen müssen? Wenn Sie weitere Informationen von uns benötigen lassen Sie es mich gerne wissen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Moritz Schleifenbaum
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