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Grundstück,Nießbrauch,Bereicherung

A und B leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. A und B sind je zur Hälfte Eigentümer einer Immobilie im Wert von 500 TEUR. A hat die Söhne C und D. Nun sollen C und D die Immobilie erhalten. A verschenkt ihren Anteil (Wert 250 EUR) an C und D. B veräußert seinen Anteil (Wert 250 TEUR) an C und D. C und D bestellen dem B in Anrechnung auf den Kaufpreis sowie der A als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauchsrecht an der Immobilie. Der Nießbrauch des B soll nach § 14 BewG einen Wert von 150 TEUR haben. Der Nießbrauch der A soll nach § 14 BewG einen Wert von 200 TEUR haben. Geplant ist, dass C und D den Kaufpreis von 250 TEUR wie folgt leisten: Sie erhalten je 20 TEUR (also 2 * 20 TEUR = 40 TEUR) geschenkt. Der Wert des Nießbrauchs des B (in Höhe von 150 TEUR) soll kaufpreismindernd sein (wenn das nicht (anteilig) Schenkungsteuer auslöst). Die verbleibenden 60 TEUR sind in Geld zu zahlen. Welche schenkung- und grunderwerbsteuerlichen Folgen ergeben sich ?
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