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§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 21 ErbStG,Doppelbesteuerung Erbschaftsteuer

Hallo, ein Mandant wohnhaft in der Schweiz hat Grundvermögen einer Inländerin in Italien geerbt. Das Finanzamt in Deutschland hat nunmehr ein Erbschaftsteuerbescheid erlassen. Wie ist die Anrechnung der zu zahlenden Steuer in Italien hier im Inland zu behandeln? Mit freundlichen Grüßen Marcus Janning
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