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§ 13a ErbStG,unterschiedliche Übertragungszeitpunkte

Unser Mandant hat seinen Betrieb mit dem betrieblich genutzten Gebäudeteil übertragen. Wir haben eine Schenkungssteuererklärung abgegeben, in der wir das Betriebsvermögen mit dem Grundstücksteil erklärt haben. Das Finanzamt besteht auf der Abgabe der Schenkungssteuererklärung zum Stichtag 01.08.2021 für das Betriebsvermögen, und zum 19.07. soll eine separate Schenkungssteuererklärung abgegeben werden, weil an dem Tag die Auflassung des Grundstückes eingetragen wurde. In dem Schenkungsvertrag steht aber ausdrücklich, dass der Übergang der Praxis 01.08.2021 ist. Das Finanzamt sieht in dem Grundstücksübergang am 19.07.2021 den Übergang nicht begünstigten Vermögens. Wir sehen das Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen. Ist die Sicht des Finanzamtes richtig?
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