Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Friseurbetrieb,Bewertung,Mindestwert,§ 11 BewG

Im Rahmen der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung muss für die Einzelfirma des Erblassers (Friseurbetrieb) eine Anteilsbewertung gemacht werden. Im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens werden die Gewinne der drei Jahre vor dem Tod eingetragen und es gibt eine Spalte für den Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns. Nachdem die Gewinne relativ niedrig sind (so um die jeweils 10.000 € im Jahr), wären als Unternehmerlohn für einen Friseurmeister monatlich 3.000 €, also jährlich 36.000 €, nach meiner Ansicht anzusetzen. Dies führt dann zu entsprechenden Verlusten und einem negativen Wert. Somit verbleibt dann nur noch der Substanzwert für das Betriebsvermögen als Ansatz. Sehe ich das richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen