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Jahreswert Vorbehaltsnießbrauch,Durchschnittlicher Jahreswert,§ 15 BewG

Mein Mandant hat seiner Tochter ein Mehrfamilienhaus (voll vermietet) gegen Vorbehaltsnießbrauch übertragen. In der notariellen Urkunde ist folgender Passus enthalten "In Abweichung von der gesetzlichen Lastenverteilung wird vereinbart, dass der Nießbraucher während der Dauer des Nießbrauchs alle Lasten der Nießbrauchsgegenstände zu tragen hat, die sonst der Eigentümer tragen müsste, also auch außerordentliche Lasten und solche Lasten, die als auf den Stammwert gelegt anzusehen sind, wie insbesondere Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und nach anderen Rechtsvorschriften und außerordentliche Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen." Frage: Wie ermittelt sich der Jahreswert des Nießbrauchsrechts? Wir haben die Jahres-Netto-Kaltmiete angesetzt. Das FA will aber eine detaillierte Berechnung. Welcher Wert für die Mieten sind anzusetzen (kalt/warm)? Welche Aufwendungen können wir von den Mieteinnahmen dann abziehen?
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