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Gebäude auf fremdem Boden,Bewertung,Miteigentum

An einem Grundstück sind in der Rechtsform einer Grundstücksgemeinschaft die Mutter mit 50 % und deren beiden Söhne mit jeweils 25 % beteiligt. Im Rahmen einer unentgeltlichen Nutzungsvereinbarung haben die Söhne ein Mehrfamilienhaus auf diesem Grundstück errichtet, welches ihnen zu je 50 % gehört (in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft). Mit der Nutzungsvereinbarung liegt das wirtschaftliche Eigentum des Gebäudes bei den Söhnen (Dauer auf 50 Jahre, Instandhaltungsverpflichtung bei den Söhnen, Gefahrtragung bei Untergang etc.). Nun sollen Anteile an dem Objekt (Grund und Boden und Gebäude) schenkweise übertragen werden. Es stellt sich die Frage der Bewertung für den Bedarfswert. Fragen: Ist das Gebäude komplett so zu bewerten, dass es auf fremden Grund und Boden steht? Oder steht es nur zur Hälfte auf fremden Grund und Boden und zur anderen Hälfte auf eigenen Grund und Boden?
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