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Erklärung,Wertermittlung,Veräußerung

Wir bitten um Stellungnahme bei nachfolgendem Sachverhalt: Mandant A hat im Dezember 2021 ein Haus von seiner verstorbenen Tante geerbt. Er ist Alleinerbe. Die Grundbesitzbewertung laut abgegebener Erbschaftsteuererklärung wurde mit 146.000 € erstellt/bewertet. Ein Erbschaftssteuerbescheid/Bescheid für die Grundbesitzbewertung von Seiten der Finanzverwaltung wurde noch nicht erlassen. Für das Objekt hat A mehrere Kaufinteressenten, diese möchten für das Objekt 330.000 €–350.000 € zahlen. Welche Konsequenz hat dies für die abgegebene Erbschaftsteuererklärung?
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