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Betriebsvermögen,Verschonungsabschlag,mehrere Schenkungen

Die A GmbH & Co. KG hat mit der A-Verwaltungs-GmbH einen Komplementär (0 % Anteil) und mit B und C zwei natürliche Personen zu je 50 % als Kommanditisten. Zum 31.12.2020 haben B und C jeweils 16,67 % ihrer Anteile an D verschenkt, so dass nach der Schenkung B, C und D jeweils 33,33 % Kommanditanteil besitzen. Frage: Kann (unabhängig von der Bewertung des Unternehmens) im Rahmen der Schenkung von der Verschonungsregel (5 Jahre oder 7 Jahre) Gebrauch gemacht werden, wenn die Behaltefristen bzw. Lohnsummenregelung eingehalten werden, so dass im Ergebnis keine Schenkungsteuer anfällt? Wenn nun im Jahr 2023 der B aussteigen will und seinen Restanteil so an C und D verschenkt, dass im Ergebnis C und D je 50 % Kommanditanteil haben, kann dann auch wieder die Schenkungssteuerfreiheit erreicht werden, wenn Behaltefristen/Lohnsummen beachtet werden?
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