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§ 2 ErbStG,§ 16 ErbStG

Meine Mandantin, im Inland lebende deutsche Staatsbürgerin, hat von den in Shanghai lebenden Eltern in den vergangenen Jahren verschiedene Geldbeträge überwiesen sowie eine Wohnung in London übertragen bekommen. Im Jahr 2015 wurden 100 T€ vom Vater, deutscher Staatsbürger ohne Aufenthalt in Deutschland seit 2012, zum Erwerb einer Immobilie überwiesen, der Kauf scheiterte, tatsächlich fand ein Erwerb erst im Jahr 2017 statt. Am 18.12.2019 erfolgte die Umtragung der Wohnung in London (Wertgutachten 593 T€) von der Mutter, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, auf die Tochter. Von der Mutter wurden auf die Mandantin 701 T€ und vom Vater auf die Mandantin 206 T€ übertragen, inklusive der oben genannten Sachverhalte. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
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