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Schenkung,Betriebseinnahme

Ein Unternehmer ist durch einen gerichtlichen Prozess in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Nun versucht ein Freund, über das Internet Kunden und auch Nichtkunden zu einer Geldschenkung an den Unternehmer zu animieren, um die Gerichts- und Anwaltskosten für die weitere Instanzen zu decken. Fragen: 1. Handelt es sich in diesem Fall um eine steuerfreie Schenkung, wenn der geschenkte Betrag unter 20.000 € liegt? 2. wie 1., aber der Freund verwendet die E-Mail-Adressen/Kundendaten des Unternehmers. Liegt in diesem Fall eine Schenkung oder eine einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahme vor?
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