Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuerbefreiung,Familienheim

Unser Mandant A ist Eigentümer eines EFH. Dies stammt aus einer Erbengemeinschaft, an welcher er zu 1/3 beteiligt war. Im Zuge der Erbauseinandersetzung im Jahr 2016 hat A die restlichen 2/3 durch Ausgleichszahlung entgeltlich erworben. Das EFH wird von A zusammen mit Ehefrau F und den beiden gemeinsamen Kindern bewohnt. Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. A möchte nun ½ Miteigentumsanteil an dem EFH auf seine Ehefrau F übertragen. Dies würde im Rahmen der ehebedingten Zuwendung geschehen, so dass § 13 Abs. Nr. 4 Buchst. a ErbStG Anwendung findet. Die Übertragung wäre damit steuerfrei und die persönlichen Freibeträge des ErbStG müssten nicht angetastet werden. A und F möchten im notariellen Vertrag einen Rückforderungsanspruch für den Fall einer Scheidung ausdrücklich ausschließen. Ebenfalls soll das Grundvermögen bei der Berechnung des Zugewinns ausdrücklich außer Acht bleiben. Frage: In §13 ErbStG ist explizit keine Behaltefrist für ehebedingte Zuwendungen des Familienwohnheims geregelt. Gibt es eine andere einschlägige Vorschrift, die evtl. die Steuerfreiheit bei Scheidung gefährden könnte? Vielen Dank!
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen