Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Tod Einzelunternehmer,Vereinfachtes Ertragswertverfahren,§ 199 BewG

Mein Mandant hat ein Einzelunternehmen allein betrieben. Einzige Angestellte war seine Ehefrau. Am 14.10.2023 ist nun mein Mandant verstorben. Das Gewerbe wird von seiner Ehefrau in den nächsten Tagen abgemeldet, da seine Frau aufgrund mangelnder Fachkenntnis das Unternehmen nicht weiterführen kann, zumal mein verstorbener Mandant hier auch nur einen Kunden hatte für den er tätig war. Nun stellt sich die Frage der Werthaltigkeit des Unternehmens im Rahmen der Ermittlung der Erbschaftsteuer, da der Wert mit dem Tod meines Mandanten auf 0 € fällt, da hier kein Ersatz bzw. anderweitige Person für diese Tätigkeiten, welche mein Mandant ausgeführt hat, vorhanden bzw. zu finden ist, da sich der einzige Kunde meines Mandanten hier einen anderen Auftragnehmer suchen wird. Vermutlich wird das Finanzamt das Unternehmen ganz normal mit dem Ertrags- bzw. Substanzwert ansetzen. Gibt es hier ggf. eine einfache Möglichkeit den Wert auf 0 € herab zu setzen oder muss dies über eine gutachterliche Bewertung des Unternehmens geschehen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen