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Supervermächtnis,Erfüllung,Privatvermögen

Die Ehegatten M + F haben einen notariellen Erbvertrag. Sie sind gegenseitig Alleinerben. Für die Enkel sind Barvermächtnisse von je 10.000 € festgesetzt (unproblematisch). Bezüglich der Kinder S und T ist ein Supervermächtnis vereinbart. M ist 2022 verstorben. Wert des Erwerbs durch Erbanfall ist ca 650.000 € nach Abzug der Vermächtnisse an die Enkel, aber ohne Vermächtnisse an die Kinder. Hierin enthalten ist anteilig das Familienheim mit ca 270.000 €, das F auch selbst bewohnt und nicht zur Vermächtniserfüllung an S und T antasten möchte. Die überlebende F möchte nun Vermächtnisse an S und T von je 300.000 € festsetzen und auszahlen. Zur Erfüllung plant sie, an ihren Sohn eine Wohnung zu übertragen, die ihr zu 1/2 und dem verstorbenen M zu 1/2 gehört hat, und an die Tochter eine Wohnung zu übertragen, die nur ihr (schon vor dem Tod des M) gehört. Frage: Wir sind uns einig, dass das Supervermächtnis grundsätzlich anzuerkennen ist und auch der Nachlass von 650.000 € für die Vermächtnisse von 2 x 300.000 € ausreicht. Ist es jedoch steuerlich zulässig, in einem solchen Fall zur Vermächtniserfüllung eigenes Vermögen des Erben (hier 1/2 der ersten Wohnung und 1/1 der zweiten Wohnung) zu verwenden?
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