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Übertragung Immobilie,Nießbrauch,Schweiz

Die Steuerpflichtige S beabsichtigt, eine Immobilie in der Schweiz an ihre Tochter zu verschenken. Für die Bewertung der Immobilie, die – da es sich um eine Auslandsimmobilie handelt – mit dem Zeitwert zu bewerten ist, liegt ein Gutachten vor. S möchte sich bei der Schenkung den Nießbrauch vorbehalten. Für uns stellt sich nun die Frage, wie der Nießbrauch für Schenkungssteuerzwecke zu berechnen ist. Der Jahreswert (Ertrag aus der Immobilie) liegt vor. Allerdings ist der Wert ja auf das 18,4-fache des Werts, der sich nach dem Bewertungsgesetz ergibt, beschränkt. Welcher Wert ist hierfür die Basis? Muss hier, da es sich um eine Auslandsimmobilie handelt, der 18,4te Teil des Zeitwerts angesetzt werden? Einen steuerlichen Einheitswert oder einen vergleichbaren Wert gibt es nicht. In der Schweiz gibt es lediglich einen so genannten Reparationswert, welcher aber von der Höhe nahezu dem Zeitwert entspricht. Leider finden wir in der Literatur hier nicht viel dazu, aber Sie können uns bestimmt weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
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