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Schenkung,Miteigentumsanteil

Mandant ist Eigentümer von drei Eigentumswohnungen (ETW) von insgesamt vier vermieteten ETWs in einem Gebäude; die vierte Wohnung gehört dem erwachsenen Sohn. Da ein Anbau am Gebäude geplant ist, der aber nur die beiden Wohnungen im EG und 1. OG (beide als Büros vermietet) vergrößern wird, möchte er zuvor die 1.000stel-Miteigentumsanteile an den einzelnen ETWs bzw. die Teilungserklärung verändern. Damit würde der Sohn einen größeren Anteil bzw. der Vater einen kleineren Anteil am Grundstück besitzen. Liegt durch diese Veränderung eine Schenkung vor bzw. bezieht sie sich nur auf den Bodenanteil, wenn die Miteigentumsanteile vor dem neuen Anbau verändert werden, da die Wohnflächen vor dem Anbau ja noch unverändert sind (Bewertung nach dem Sachwertverfahren)?
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