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Ablösung Wohnrecht,Entgeltlichkeit,§ 14 BewG

Fall: Der Sohn ist Eigentümer einer Immobilie, die durch ein lebenslanges Wohnrecht für beide Elternteile belastet ist. Der Sohn will die Immobilie verkaufen und aus dem Kaufpreis den Eltern ihr Wohnrecht ablösen, ohne das hierfür Schenkungssteuer anfällt. Der Vater ist Jahrgang 1950, die Mutter Jahrgang 1953. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 700.000 €. Die Monatsmiete für das Haus wäre 1500 €. Frage: 1. Wie hoch wäre der Ablösebetrag für das Wohnrecht bei Einmalzahlung unmittelbar nach dem Verkauf der Immobilie. 2. Wie hoch dürfte eine monatliche Rente sein, wenn alternativ zur Einmalzahlung das Wohnrecht durch eine lebenslange Rente an den Letztversterbenden abgelöst werden soll?
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