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§ 29 ErbStG,Rückabwicklung,Grunderwerbsteuer

Mein Mandant hat am 29.03.2023 ein Grundstück von seinem Bruder geschenkt bekommen. Wertsumme lt. Notarvertrag beträgt 44.000,00 Euro. Innerhalb der Familie ist nun ein Streit entfacht. Mein Mandant und sein Bruder möchten von dem o.a. Schenkungsvertrag zurücktreten. Wenn möglich soll der Vertrag in Gänze rückgängig gemacht werden ohne dass eine weitere Schenkung von meinem Mandanten an seinen Bruder erfolgt. Im Notarvertrag (Schenkung des Bruders an meinen Mandanten) ist unter § 14 Hinweise Nr. 6. folgendes eingetragen: § 14 Nr. 6.: Der Schenker (Bruder) kann gem. § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Falle des Notbedarfs die Herausgabe der ungerechtfertigten Bereicherung veranlassen. Diesen Anspruch kann der Träger von Sozialleistungen auf sich überleiten. Auf die in diesem Zusammenhang bestehenden Regelungen hat der Notar ebenfalls hingewiesen. Ebenso auf die Rückforderungsmöglichkeit wegen groben Undankes. Frage: Kann eine steuerunschädliche Rückabwicklung des ersten Notarvertrages (Schenkung Bruder an meinen Mandanten) durchgeführt werden? Evtl. durch eine einfache Aufhebung? Oder ist eine erneute steuerpflichtige Schenkung meines Mandanten an seinen Bruder gegeben?
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