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Nießbrauchsverzicht,Unbebautes Grundstück,§ 15 Abs. 3 BefG

Meine Mandanten haben im Jahr 1995 ein unbebautes Grundstück erworben, AK 86.424,15 DM/44.187,97 €. Im Jahr 2004 wurde dieses unbebaute Grundstück an die beiden Söhne des Paars übertragen und ein Nießbrauch für meine Mandanten eingetragen. Im Jahr 2021 wurde das immer noch unbebaute Grundstück an Dritte verkauft und im Notarvertrag das Nießbrauchsrecht aufgehoben. Wie ermittelt man den Wert des unbebauten Grundstücks für die Höhe des Verzichts auf den Nießbrauch bzw. wie ermittelt man den Wert des Nießbrauchs?
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