Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 2 ErbStG,Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für Wegzügler

Eine Mandantschaft (Ehepaar) ist im Jahr 2020 nach Italien ausgewandert und hat keinen steuerlichen Wohnsitz mehr in Deutschland. Zu dem Zeitpunkt gab es auch keine Beteiligung mehr an einer GmbH in Deutschland (die hatte sie auf den Sohn früher schon übertragen) und auch keine Immobilien mehr in Deutschland. Der Ehemann ist zwischenzeitlich verstorben, der Wohnsitz ist seit 2020 in Italien, und es gibt dort eine Immobilie. Nun kommen aus Deutschland noch Zahlungen aus Lebensversicherungen, und das Finanzamt steht schon mit der Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung in den Startlöchern. Meines Erachtens gibt es hier nichts in der Erbschaftsteuererklärung zu deklarieren, da beide seit 2020 den Wohnsitz in Italien haben und somit keine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland besteht. Auch gibt es keine Tatbestände für eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, denn dazu zählt meines Erachtens die Lebensversicherung nicht. Liege ich da richtig?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen