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Wohnrecht,Berichtigung Wert,BewG § 14 Absatz 2

Sehr geehrte Damen und Herren, Im Jahr 00 überträgt A unentgeltlich sein Grundstück an die Nichte B unter Einhaltung des Wohnrechts. Weiterhin erhält die Lebensgefährten C des A (nicht verheiratet) ebenfalls das Wohnrecht. Die Schenkungsteuer für A an seine Lebensgefährtin C wurde mittels Sterbetafel berechnet, lt. dieser C noch 2 Jahre zu leben hätte. Kann eine bereits festgesetzte Schenkungsteuer bei vorigen Ableben der C geändert werden? Würde sich bei einem späteren Tod etwas in Bezug auf die Steuer ändern? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Steffen Rinkel
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