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§ 13b ErbStG,Atypisch stille Beteiligung als begünstigtes Betriebsvermögen

Meine Mandantschaft betreibt eine GmbH in Form einer Betriebsaufspaltung (Besitzunternehmen vermietet Gebäude an die GmbH, sowie div. Anlagevermögen). Gesellschafter der GmbH: A und B je zu 50% Inhaber des Besitzunternehmens: A und B je zu 1/2 (GbR) Die Eltern der Gesellschafter haben der GmbH ein Darlehen i.H.v. 1,5 Mio € gewährt. Welches derzeit nicht getilgt wird. (gem. Darlehensvertrag Tilgungsfrei und in einer Summe nach Laufzeitende fällig) Die Eltern möchten gerne auf die Darlehensrückzahlung verzichten. Damit weder in der Ertragsteuer noch in der Schenkungssteuer Nachteile entstehen, würde im Raum stehen, die Eltern an der Firma zu beteiligen; evtl. in Form einer stillen oder atypisch Stillen Beteiligung & später dann die Beteiligung an die Kinder zu übertragen, falls § 13 a ErbSt-befreiung möglich wäre. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Befreiung nach § 13a für die Übertragung der Beteiligung in Anspruch genommen werden kann? Oder wäre Alternative 2 günstiger zu gestalten: Verkauf des Firmenwertes der GmbH (derzeit Buchwert ca. 1,5 Mio da entgeltlich erworben) an die Eltern. Tilgung des Darlehens bzw. Bezahlung des Kaufpreises mit diesen Geld. Anschl. verpachten die Eltern den Firmenwert an die GmbH im Rahmen einer gewerblichen GbR. Später Übertragung der GbR an die beiden Söhne als Betriebsvermögen, begünstigt gem. § 13 a ErbStG.
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