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unentgeltliches Wohnen,Schenkung,Leihvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren, der Sohn hat zusammen mit seinen Eltern ein Einfamilienhaus im Miteigentum erworben. Der Sohn hält 40 % und die Eltern je 30 % am Eigentum. Der Sohn bewohnt das EFH alleine. Derzeit zahlt der Sohn für die von den Eltern überlassenen 60 % eine ortsübliche Miete. Da im Rahmen der Vermietung keine Werbungskostenüberschüsse erzielt werden, stellt sich die Frage, ob die Aufrechterhaltung des Vermietungsmodells sinnvoll ist. Wenn die Eltern dem Sohn die 60 % unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen würden, würde hieraus ein schenkungsteuerlicher Tatbestand erwachsen? Oder handelt sich um eine leihweise Überlassung, die keine schenkungsteuerlich relevante Zuwendung auslöst?
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