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Zinslose Stundung,Zugewinnausgleich,Wertsicherung Immobilie

Ehefrau A hat gegen Ehemann B einen Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 800.000 €. Dieser Anspruch ist grundsätzlich zum 31.12.2023 fällig. Ehemann B bekommt den Ausgleichsanspruch jedoch bis Ende 2030 zinslos gestundet. Der Zugewinnausgleichsanspruch soll wertgesichert und von der Wertentwicklung der bisher gemeinsam genutzten Immobilie abhängig sein. Frage 1) Angenommen, der Zugewinnausgleichsanspruch steigt aufgrund der Wertsicherung an der Immobilie bis Ende 2030 auf 900.000 € an, liegt dann eine schenkungsteuerlich beachtliche Schenkung in Höhe von 100.000 € vor? Frage 2) Ist die zinslose Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs schenkungsteuerlich relevant? Wenn ja, in welcher Höhe zum 31.12.2023? Ist die Wertsicherung einer Verzinsung gleichzustellen? Frage 3) Angenommen der Wert der Immobilie und damit auch der Zugewinnausgleichsanspruch sinkt um 100.000 € bis Ende 2025. Wie wirkt sich dies schenkungsteuerlich aus?
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