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Verschaffungsvermächtnis,Nachlassverbindlichkeit,Schenkung

Sachverhalt: A und B sind verheiratet. A verstirbt. B wird Alleinerbin eines Vermögens, welches mit einem Vermächtnis zugunsten des X belastet ist. Das Vermögen beträgt 3 Mio. €. Teil dessen ist der 50-%-Anteil einer Immobilie im Wert von 500 T€ (1 Mio. x 50 %). Die übrigen 50 % stehen im Eigentum von B. Das Vermächtnis besagt, dass B 100 % an der Immobilie an X übertragen muss. Frage 1) Kann B vom geerbten Vermögen i.H.v. 3 Mio. € das Vermächtnis von 1 Mio. € abziehen oder nur 500 T€? Frage 2) Stellt die Übertragung des 50-%-Anteils am Haus der B eine Schenkung an X dar?
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