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Ausgleichszahlung in Raten,zinslose Stundung,§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Der Mandant hat zwei Kinder. er möchte ein Haus an Kind A unentgeltlich als vorweggenommen Erbschaft übertragen. Das Kind A soll die Hälfte des Werts an Kind B des Mandanten als Ausgleich zahlen. Diese Zahlung soll allerdings in Raten über einen längeren Zeitraum erfolgen. Es erfolgt dabei keine Verzinsung. Die Frage wäre. Sind hier eventuell fiktive Zinsen einkommensteuerlich sowie evtl. schenkungssteuerlich zu beachten, und wenn ja, wer müsste diese "Einnahmen" aus der fiktiven Verzinsung versteuern.
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