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Erbschaftsteuererklärung,Bausparvertrag

Die Lebensgefährtin A von meinem Mandanten B ist verstorben. Sie war Bausparerin. Die Einzahlungen erfolgten allerdings über B selbst. Er war auch der Bezugsberechtigte. Nach dem Ableben von A musste B eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Der Bausparvertrag wurde nicht angegeben, da dieser von B selbst finanziert wurde. Mit Bescheid berücksichtigte das Finanzamt jedoch das Guthaben des Vertrags als Erwerb. Ist dies korrekt?
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