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Aufschiebende Bedingung,Wohnrecht

Bei dem zugrundeliegenden Sachverhalt handelt es sich um einen Übertragungsvertrag vom Vater (geb. 6.10.54) betreffend eines Mehrgenerationenhauses mit ca. 300qm auf den Sohn. Dazu 2 spezielle Themengebiete: 1. Der Vater behält sich ein Wohnrecht vor und dieses Wohnrecht soll nach seinem Tod auf seine Ehefrau (geb. 5.3.60) in gleichem Umfang übergehen. Handelt es sich hier bei um eine aufschiebende Bedingung , die sich erst nach dem Tod des Vaters steuerlich auf die Schenkungsteuer auswirkt? 2. Im Notarvertrag ist vermerkt : "Die Übertragung erfolgt schenkweise, soweit die Werte des Vertragsgegenstandes den Wert vorbehaltener Rechte und etwaiger Gegenleistungen übersteigt." Der Sohn soll aber an seinen Vater eine Leibrente von 650,- Euro monatlich zahlen (mit 2%iger jährlicher Steigerung). Dieser Betrag entspricht der Miete, die laut bestehendem Mietvertrag aus einer familieninternen Vermietung einem Teil des Mehrgenerationenhauses (78qm von gesamt 300qm Wohnfläche der Immobilie) erzielt wird. Wie ist diese Zahlung steuerlich zu behandeln? Wird aus der Schenkung eine gemischte Schenkung oder ist es als Unterhaltsleistung zu behandeln und wirkt sich diese Wertmindernd bei der Schenkungsteuer aus?
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