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Schenkungsteuer,Darlehen

F hat mit seiner Nichte und seinem Neffen Darlehensverträge im Jahr 2015 geschlossen. Es handelt sich um zinslose Darlehen. In den Verträgen wurden die Darlehensrückzahlungen mit einer sehr niedrigen Rate angesetzt. Auf Grund der niedrigen monatlichen Raten erfolgt die Rückzahlung über eine Laufzeit von jeweils 667 Monaten (d.h. über 55 Jahre). Die monatlichen Raten wurden wie vereinbart gezahlt. Weiter wurde im Darlehensvertrag vereinbart, dass das Darlehen erlischt und entsprechend die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens im Falle des Ablebens des Darlehensgebers entfällt. Im Jahre 2023 ist der Darlehensgeber nun verstorben. Die Nichte wurde Alleinerbin. Wie ist das Darlehen in der Erbschaftsteuererklärung zu berücksichtigen? Liegt in Bezug des zinslosen Darlehens und der sehr langen Laufzeit des Darlehens bereits ein Sachverhalt vor, der aus Sicht der Schenkungsteuer hätte betrachtet werden müssen?
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