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§ 13b ErbStG,Betriebsaufspaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant betreibt sein Geschäft in Form einer Betriebsaufspaltung. Im Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs befinden sich die GmbH-Anteile, sowie, als einzige wesentliche Betriebsgrundlage, ein Bürogebäude zu 100%. Das Gebäude wird allerdings nur zu 60% an die GmbH vermietet. 40% der Fläche werden bisher fremdvermietet und stellen gewillkürtes Betriebsvermögen dar. Im Oktober 2023 soll der Mietvertrag mit den Fremdmietern aufgelöst werden. Das Gebäude soll dann zu 100% an die GmbH vermietet werden. Zum 01.01.2024 beabsichtigt der Mandant den Verpachtungsbetrieb incl. 100% des Gebäudes und der GmbH-Anteile auf seine zwei Kinder zu übertragen. Frage 1: Stellen die 40%, die bis 09/2023 fremdvermietet waren, schädliches Verwaltungsvermögen dar? Sind hier Fristen zu beachten? Frage 2: Was passiert, wenn kurze Zeit später der bisher fremdvermietete Teil erneut fremdvermietet wird? Frage 3: Was passiert, wenn statt dessen Teile der bisher langfristig durch die GmbH genutzten Räume kurze Zeit später fremdvermietet werden? Mit freundlichem Gruß H. Vogt
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