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Bescheid,Feststellung,Grundlagenbescheid

Der Erbschaftsteuerbescheid meines Mandanten (Sohn) erging am 08.07.2020 ohne Vorbehalt der Nachprüfung und Vorläufigkeitsvermerk. Mit Schreiben vom 14.10.2022 fordert das FA nun die Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 18.07.2019 (Todestag der Mutter) an. Kann der ErbSt-Bescheid überhaupt noch geändert werden?
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