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Schenkung,disquotale Einlage,§ 7 Abs. 8 ErbStG

Die Gesellschafter der A-GmbH wollen – wie folgt – in eine gesellschaftergebundene Kapitalrücklage einzahlen: – 1. Gesellschafter 3,5 Mio. €, – 2. bis 6. Gesellschafter insgesamt 0,9 Mio. €, – 7. und 8. Gesellschafter je 0,1 Mio. €. Löst dieser Vorgang schenkungsteuerliche Folgen aus? Wenn ja, wie können diese vermieden werden?
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