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Steuerstattungsansprüche,§ 10 Abs. 1 ErbStG,JStG 2020

Einkommensteuer im Todesjahr in Erbschaftsteuererklärung wie anzusetzen? Der Steuerpflichtige es am 2.2.2019 verstorben. Der Einkommensteuerbescheid des Steuerpflichtigen mit seiner Ehefrau 2019 weist ein Guthaben in Höhe von 20.000 € aus. Muss in der Erbschaftssteuer Erklärung 2019 dieses Guthaben (vereinfacht 50 % = 10.000 €) für den Verstorbenen bei der Ehefrau als Forderung angesetzt werden? Es gab wohl hier eine geänderte Rechtsprechung (lt. Erbschaftsteuerfinanzamt Fulda)? Früher (wann? Welche Zeiträume?) waren die Guthaben aus dem Einkommensteuerbescheid des Todesjahres nicht in der Erbschaftssteuer Erklärung als Forderung zu versteuern. Diese Rechtslage hat sich gegebenenfalls verändert? Ab welchen Zeiträumen wäre die Änderung, wenn diese überhaupt vorhanden ist, anzuwenden? Einkommensteuer-Nachzahlungen aus dem Steuerbescheid des Todesjahres sind nach wie vor uneingeschränkt (Anteil 50% des Steuerpflichtigen) als Nachlassverbindlichkeiten bei der Ehefrau in der Erbschaftssteuererklärung absetzbar?
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