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Freibeträge Adoption,§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Sohn des Mandanten ist verstorben und hinterlässt ein Kind. Das Enkelkind des Mandaten wird vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert. Wie wird das Verhältnis zwischen Großeltern und Enkelkind nach der Adoption erbschaftsteuer- bzw. schenkungssteuerrechtlich beurteilt. Welche Freibeträge und Steuersätze kommen nach der Adoption zur Anwendung?
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