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Vermächtnis,Kürzung

Sachverhalt: Der Wert des Erbes beträgt 1 Mio. Euro. Der Wert des Vermächtnisses beträgt 100.000 Euro. Der Pflichtteil beträgt 250.000 Euro. Der Erbe wird das Vermächtnis um 25.000 Euro kürzen und dem Vermächtnisnehmer nur 75.000 Euro auszahlen. Muss der Vermächtnisnehmer nun jedoch das ungekürzte Vermächtnis von EUR 100.000 oder lediglich das gekürzte Vermächtnis von EUR 75.000 im Rahmen seiner Erbschaftsteuererklärung versteuern?
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