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Grundstücksbewertung,Bodenrichtwerte,Abschläge,§ 179 BewG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant besitzt ein 2000 qm großes Grundstück, welches grundsätzlich als Bauland im Bayernatlas eingezeichnet ist, auf dem ein Mehrfamilienhaus steht. 500 qm davon sind jedoch wegen starker Hanglage gar nicht bebaubar. Wir sollen die Bewertung nach BewG durchführen. Dürfen wir die 500 qm abweichend vom Bodenrichtwert vornehmen oder muss dies ein amtlich bestellter Immobiliensachverständige über ein Gutachten nachweisen? Wir vermuten, dass das BewG eine solche Abweichung nicht zulässt? Vielen Dank für eine kurze Information. Mit freundlichen Grüßen Frank Hilmes
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