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Schenkung Familienheim,Ehefrau,Kind,§ 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG

Guten Tag, ein Mandant möchte eine Immobilie, die bislang in seinem Alleineigentum steht, zu je einem Miteigentumsanteil von 1/3 an seine Ehefrau und seinen Sohn übertragen. Das Haus ist von allen selbst bewohnt. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 300 m2, welches eine Wohnung ist und nicht in mehrere Wohnungen unterteilt ist. Greift für die Übertragung die Steuerbefreiung für das Familienheim zum einen für die Ehefrau und zum anderen für den Sohn, bei dem die der übertragenen Anteil 100 m2 entspricht, also unter den gesetzlich vorgeschriebenen 200 m2 liegt? Falls nicht, gibt es für den Sohn eine anteilige Steuerbefreiung für die selbst genutzte Immobilie? Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Ana Elisa Schewe
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